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Ausschreibung Förderstipendium und Kulturpreis der Stadt Rüsselsheim 2012

Kultur123 Stadt Rüsselsheim vergibt für das Jahr 2012 zum 22. Mal das Förderstipendium für junge Künstlerinnen und Künstler und zum 14. Mal den Kulturpreis.

Das Förderstipendium 2012 wird zur Förderung von Kultur und Kunst in den Sparten Musik, Tanz, Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Architektur, Film/Video, Künstlerische Fotografie, Gestaltung, Medien, Design oder Mode, um besondere Leistungen von nachwachsenden Künstlerinnen und Künstlern zu honorieren oder deren weitere Ausbildung finanziell zu unterstützen.

Maßgabe für die Förderung ist allein die künstlerische Qualität. Unter Berücksichtigung dieses Kriteriums unterstützt die Stadt Rüsselsheim herausragende künstlerische Begabungen, die der Nachwuchsförderung dienen.

Das Stipendium wird auf die Dauer eines Jahres gewährt und beträgt 4.200,00 €, in 12 monatlichen Raten zu 350,00 €. Die Verlängerung des Förderzeitraumes für höchstens ein weiteres Jahr ist möglich.

Bewerberinnen und Bewerber sollen einen besonderen Bezug zu Rüsselsheim ausweisen. Dies bedeutet, dass sie in Rüsselsheim künstlerisch wirken und bekannt sind und/oder in Rüsselsheim geboren und/oder wohnhaft sind oder sich bereits künstlerisch mit der Stadt Rüsselsheim auseinandergesetzt haben und neue Impulse für das kulturelle Leben der Stadt Rüsselsheim gegeben haben.

Bewerber, die das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, werden bevorzugt.

Begründete Vorschläge von Privatpersonen, Schulen, Musikschulen, Fachhochschulen, Universitäten und sonstigen Einrichtungen und Instituten werden vom Eigenbetrieb Bildung und Kultur entgegen genommen. Eigenbewerbungen sind erwünscht.

Der Kulturpreis 2012 wird für herausragende Leistungen und bedeutende kulturelle Initiativen, insbesondere auf den Gebieten der Heimatpflege, der Literatur, der Musik oder der bildenden Kunst vergeben. Den Preis können auf Vorschlag, Einzelpersonen oder Vereinigungen erhalten, die ihren Wohnsitz in Rüsselsheim haben oder deren Leistungen sich eindeutig auf die Stadt Rüsselsheim beziehen.

Die Auszeichnung erfolgt durch die öffentliche Übergabe sowie eines Preisgeldes in Höhe von

2.500,00 €. Sind mehrere kulturelle Leistungen preiswürdig, kann der Preis geteilt werden.

Über die Vergabe des Förderstipendiums und des Kulturpreises entscheidet auf der Grundlage der Förderrichtlinien eine Jury.

Vorschläge und Eigenbewerbungen für das Förderstipendium müssen bis spätestens 15.02.2012 und für den Kulturpreis bis spätestens 01.09.2012 bei Kultur123 Stadt Rüsselsheim, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, schriftlich eingegangen sein.

Nähere Informationen: Tel.: 0 61 42 – 83 27 84, die Richtlinien

sind online einsehbar.

18.11.2011

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