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Förderstipendium der Stadt Rüsselsheim - Richtlinien -

Die Stadt Rüsselsheim vergibt in der Regel jährlich ein Stipendium zur Förderung von Kultur und Kunst in der Sparte Tanz, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Architektur, Film/Video, Künstlerische Fotografie, Gestaltung, Medien, Design oder Mode, um besondere Leistungen von nachwachsenden Künstlerinnen und Künstlern zu honorieren oder deren weitere Ausbildung finanziell zu unterstützen.

Maßgabe für die Förderung ist allein die künstlerische Qualität. Unter Berücksichtigung dieses Kriteriums unterstützt die Stadt Rüsselsheim herausragende künstlerische Begabungen die der Nachwuchsförderung dienen.

Das Stipendium wird an Einzelpersonen verliehen, die neue Impulse entwickeln oder deren Leistungen darauf schließen lassen, dass hervorragende Ergebnisse in der Zukunft zu erwarten sind. Das Stipendium wird auf die Dauer eines Jahres gewährt und beträgt 4.200,00 €; in 12 monatlichen Raten zu je 350,00 €. Die Verlängerung des Förderzeitraumes für höchstens ein weiteres Jahr ist möglich.

Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich.

Bewerberinnen und Bewerber sollen einen besonderen Bezug zu Rüsselsheim ausweisen. Dies bedeutet, dass sie in Rüsselsheim künstlerisch wirken und bekannt sind und/oder in Rüsselsheim geboren und/oder wohnhaft sind oder sich bereits künstlerisch mit der Stadt Rüsselsheim auseinandergesetzt haben und neue Impulse für das kulturelle Leben der Stadt Rüsselsheim gegeben haben.

Bewerber, die das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, werden bevorzugt. Die Stipendiaten beteiligen sich mit einem künstlerischen Projekt am öffentlichen kulturellen Leben in Rüsselsheim (Auftritt, Modell, Werk etc.) und dokumentieren dies.

Dafür werden Fördermittel und infrastrukturelle Leistungen in angemessener Höhe durch Beschlussfassung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bildung und Kultur zur Verfügung gestellt. Damit wird wechselseitig ein Gewinn für das kulturelle Leben der Stadt sowie für die künstlerische Arbeit der Stipendiaten angestrebt. Arbeiten (Modell, Foto, Film, Bild etc.), die im Rahmen dieses Projektes entstehen, gehen in den Besitz des Eigenbetriebes Bildung und Kultur über.

Begründete Vorschläge von Privatpersonen, Schulen, Musikschulen, Fachhochschulen, Universitäten und sonstigen Einrichtungen und Instituten werden vom Eigenbetrieb Bildung und Kultur entgegen genommen. Eigenbewerbungen sind erwünscht.

Die Bewerbungen beinhalten:

• einen Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang unter Nennung bisheriger Förderungen (maximal 3 Seiten)
• Schilderungen der persönlichen Situation und des eigenen kreativen Schaffens
• mindestens zwei Empfehlungen von Ausbildungsstätten oder anerkannten (auch örtlichen) Sachverständigen
• Nachweise über die bisherige künstlerische Tätigkeit (Katalog, Arbeitsproben, Videos, DVD’S oder sonstige Bildmaterialien der künstlerischen Arbeit)

Darüber hinaus können Hinweise auf Webseiten gegeben werden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Möglichkeit, sich der Fachjury persönlich vorzustellen und Arbeitsproben oder –nachweise zu präsentieren. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar des laufenden Jahres.

Über die Vergabe des Förderstipendiums entscheidet auf der Grundlage der Förderrichtlinien eine Jury. Die Jury trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder. Der Jury gehören folgende Mitglieder an:

• der Kulturdezernent / die Kulturdezernentin,
• jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen,
• fünf Fachjurorinnen oder Fachjuroren,
• ein Vertreter oder eine Vertreterin des Eigenbetriebes Bildung und Kultur der Stadt Rüsselsheim.

Die Auswahl der Fachjurorinnen / Fachjuroren erfolgt durch die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bildung und Kultur.

Die Neufassung der Förderrichtlinien tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

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