Kulturpreis der Stadt Rüsselsheim - Richtlinien -

1. Der Kulturpreis wird für herausragende Leistungen und bedeutende kulturelle Initiativen, insbesondere auf dem Gebiet der Heimatpflege, der Literatur, der Musik oder der bildenden Kunst verliehen.

2. Der Preis wird an Einzelpersonen oder Vereinigungen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Rüsselsheim haben oder deren Leistungen sich auf die Stadt Rüsselsheim beziehen.

3. Die Vergabe des Preises erfolgt erstmals 1986 und danach alle zwei Jahre.

4. Die Auszeichnung mit dem Kulturpreis unterbleibt, wenn die Jury zu der Auffassung kommt, dass preiswürdige Leistungen nicht vorliegen.

5. Die Auszeichnung erfolgt in Form einer Urkunde und eines Geldbetrages in Höhe von 2.500,00 €. Wenn mehrere kulturelle Leistungen preiswürdig sind, kann der Preis geteilt werden. Über den Teilungsmodus befindet die Jury.

6. Die Urkunde erhält folgenden Text:

„Herr/Frau/Die Vereinigung ........................................................................................... hat sich aufgrund seiner/ihrer Leistungen auf dem Gebiet (näher bezeichnet) in besonderer Weise verdient gemacht, so dass ihm/ihr der Kulturpreis der Stadt Rüsselsheim für das Jahr ...................... zuerkannt wird.“

7. Über die Vergabe des Förderstipendiums entscheidet eine Jury, der folgende Mitglieder angehören:

a. der Kulturdezernent/in,
b. jeweils ein/e Vertreter/in der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen,
c. jeweils die gleiche Anzahl von Kulturpreisträgern/innen und Förderstipendiaten/innen wie Fraktionen im Stadtparlament vertreten,
d. der/die Kulturamtsleiter/in gehört der Jury mit beratender Stimme an.

8. Vorschläge für die Preisvergabe können der Jury von jedermann unterbreitet werden. Die Vorschläge müssen nach entsprechender Mitteilung in der örtlichen Presse bis zum 1. September des Jahres, in dem die Preisvergabe erfolgt, mit schriftlicher Begründung der Jury eingereicht werden.

9. Die Übergabe des Preises erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde durch die Vertretungsorgane der Stadt Rüsselsheim .